Správa zádušního jmění na Hlubocku v druhé polovině 17. a počátkem 18. století

Title: Správa zádušního jmění na Hlubocku v druhé polovině 17. a počátkem 18. století
Variant title:
  • Die Verwaltung des Kirchenvermögens auf der Herrschaft Hluboká (Frauenberg) in der zweiten Hälfte des 17. und am Anfang des 18. Jahrhunderts
Author: Pumpr, Pavel
Source document: Sborník prací Filozofické fakulty brněnské univerzity. C, Řada historická. 2004, vol. 53, iss. C51, pp. [89]-128
Extent
[89]-128
  • ISSN
    0231-7710
Type: Article
Language
Summary language
License: Not specified license
 

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Abstract(s)
Ein grosses Problem der Wiederherstellung der katholischen Pfarrorganisation in Böhmen nach der Schlacht am Weißen Berg war die Frage ihrer materiellen Versorgung. Beim Studium dieses Themas muss man unter anderem auch das System der Kirchenvermögensverwaltung erforschen. Bisherige Forschung konzentrierte sich vor allem auf die Analyse der Normativquellen, die praktische Ausübung der Kirchenvermögensverwaltung wurde ein bisschen einseitig auf Grund der Berichte der kirchlichen Behörde dargestellt. Man hob den Widerspruch zwischen der Theorie (d. h. vor allem den kirchlichen Gesetzen) und der Praxis (entscheidende Rolle der Laien - der Patrone und der Kirchenpfleger) hervor. Autor dieses Artikels bemüht sich eine andere Anschauung zur Geltung zu bringen. Auf Grund der Schriftstücke, die gerade bei der Ausübung der Kirchenvermögensverwaltung entstanden, versucht er die Praxis auf der südböhmischen Herrschaft Hluboká (Frauenberg) zu analysieren. Der Ausgangspunkt für die Erforschung der praktischen Funktion der Kirchenvermögensverwaltung ist nicht nur die Analyse der betroffenen Organisationsstrukturen, aber auch der Rolle der einzelnen Personen, die auf diesem Gebiet tätig waren. Zu ihnen gehörten: die Kirchenpfleger (sie waren aus den Pfarrkindern gewählt), der Pfarrer und der Patron, der oft durch seine Beamten vertreten wurde. Der Gang der Kirchenvermögensverwaltung war durch viele Umstände beeinflusst. Neben dem Ausmaß der Teilnahme dieser einzelnen Personen handelte sich auch um ihren individuellen Zugang (Sorgfalt, Nachlässigkeit oder gerade Veruntreuung) und selbstverständlich auch um ihre gegenseitige Verhältnisse. Die Kirchenvermögensverwaltung war ursprünglich die Angelegenheit vor allem der Kirchenpfleger. Es ging um eine Prestigefunktion, dafür meistens die fähigen Pfarrkinder ausgewählt wurden. Anfangs hatten sie ein ziemlich weitgehender Handlungsraum. Manche Kirchenpfleger verwendeten das anvertraute Geld zur Verstärkung ihrer Position in der ländlichen Kommunität (durch Kreditoperationen). Die Situation änderte sich allmählich in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts im Zusammenhang mit der Nachkriegskonsolidation und auch mit dem Antritt der neuen Obrigkeit (das Geschlecht von Schwarzenberg). Die Herrschaftsverwaltung bildete für die Kirchenvermögensverwaltung ein effektives Verwaltungsmodell, in dem die obrigkeitlichen Beamten die Hauptrolle spielten. Die Rolle der Kirchenpfleger, sowie der Pfarrer wurde minimalisiert, aber nicht ganz ausgeschlossen. Die Herrschaftsverwaltung wirtschaftete mit dem Kirchengeld sehr effektiv, das Bargeld benutzte sie zu grossen Kreditoperationen, die den einzelnen Kirchen bedeutende Erträge brachten. Sie kümmerte sich aber nicht nur um das finanzielle Wirtschaften der Kirchen, sondern auch um kirchliche Gebäude und ihre Ausstattung. Bisherige Forschung (vor allem J. Schlenz) wertete die Praxis nach den Forderungen der kirchlichen Gesetzen und verurteilte autoritative Handlung der Patrone als schädlich für die kirchliche Verwaltung. Das Beispiel der Herrschaft Hluboká aber zeigte, dass diese autoritative Handlung konnte auch zum Nutzen der anvertrauten Kirchen und zur Verbesserung der Kirchenverwaltung führen. Man kann doch nicht diese partikulare Feststellung generalisieren. Es ist möglich, dass die Praxis auf den verschiedenen Herrschaften, die der gleichen Obrigkeit gehörten, bei gleichem Verwaltungsmodell infolge der individuellen Stellungnahme der konkreten Herrschaftsbeamten abweichend sein konnte