Název: Několik poznámek o správě veřejných financí na Moravě kolem roku 1600
Variantní název:
- Einige Bemerkungen über die öffentliche Finanzverwaltung in Mähren um 1600
Zdrojový dokument: Sborník prací Filozofické fakulty brněnské univerzity. C, Řada historická. 2004, roč. 53, č. C51, s. [35]-54
Rozsah
[35]-54
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ISSN0231-7710
Trvalý odkaz (handle): https://hdl.handle.net/11222.digilib/102318
Type: Článek
Jazyk
Jazyk shrnutí
Licence: Neurčená licence
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Abstrakt(y)
Um die Jahrhundertwende vor dem Weißen Berg, zur Zeit des sogenannten Langen Türkenkrieges (1593-1606), erfuhren die mährischen öffentlichen Finanzen eine stürmische Entwicklung. Diese stellte natürlich große, bislang nie dagewesene Anspruche an die Organisation der Übertragungen des Steuergeldes, sowie anderer Finanzmittel. Der vorliegende Beitrag versucht, diejenigen Institutionen festzustellen, welche damals an der öffentlichen Finanzverwaltung in der Markgrafschaft unmittelbar beteiligt waren. Unter den wichtigsten Beamten, die in Mahren die fiskalischen Interessen des Landesherrn vertraten, spielte noch an der Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert der Unterkämmerer die Hauptrolle. Unter anderem übernahm er von den Steuerämtern den Anteil aus den Landessteuern, der dem Kaiser abgetreten wurde. Seine Agende war jedoch wesentlich breiter, denn außer der Beteiligung an der öffentlichen Finanzverwaltung führte er Aufsicht über die landesfürstlichen Städte und in seine Kompetenz gehörten auch einige Gerichtsangelegenheiten. Seit 1567 stand dem Unterkämmerer bei der Verwaltung der mährischen Kammeraleinkommen das damals neu entstandene Rentmeisteramt bei. Der Rentmeister hatte für eine möglichst hohe Steigerung der landesfürstlichen Einkommen aus Mahren zu sorgen. In der Praxis beteiligte er sich jedoch neben dem Unterkämmerer nur an der Übernahme des Steuergeldes, das dem Kaiser gehörte. Allerdings schon in den letzten Jahren des 16. Jahrhunderts setzte sich auf diesem Gebiet der Rentmeister statt des Unterkämmerers durch. Wahrend des Langen Türkenkrieges stieg der Abfluss der Finanzen aus Mahren, die in erster Reihe zur Erhaltung der ungarischen Grenzfestungen und zur Besoldung der dortigen Soldaten bestimmt waren. Der Transport dieser Gelder nach Ungarn wurde nicht durch landesfürstliche Beamte, sondern durch mährische, von den Ständen ernannte Zahlmeister gesichert. Die Mährer hofften, dadurch die Verwendung der riesigen Summen eher überwachen zu können, obwohl die Zahlmeister das Geld nach wie vor den kaiserlichen Beamten und Offizieren, also nicht direkt den. Soldaten übergaben. Nicht einmal die Steuereinhebung überließen die mährischen Stände den landesfürstlichen Amtsträgern. Mit Ausnahme vom Biergeld wurden die Steuereinnehmer als Leiter der Steuerämter auf den Landtagen ernannt. Bereits im Jahre 1599 wurde das mährische Direktoramt über die Landesfinanzen gegründet. Damals setzte es sich allerdings noch nicht durch, denn 1601 vertrauten die Stande seine Kompetenzen dem derzeitigen Rentmeister an. So wurde das Rentmeisteramt, das weiterhin primär als landesfürstliche Behörde wirkte, auch zum führenden Organ der ständischen Finanzverwaltung. Der Rentmeister sollte sich um die Einkünfte und Ausgaben der Ständegemeinde, sowie um ihre Forderungen und Schulden kümmern. Erst 1604 erblickte das erneuerte Direktoramt das Licht der Welt. Der Rentmeister wurde jetzt zum Stellvertreter des mährischen Direktors über die Landesfinanzen. Fortschreitende Bürokratisierung und Professionalisierung der öffentlichen Finanzverwaltung Mährens spiegelte sich auch in steigenden Ansprüchen an die Buchhaltung wider. Vor allem den Quittungen, die die Geldübertragungen zwischen den einzelnen Behörden bestätigten, wurde besondere Wichtigkeit beigelegt. Es entstanden verschiedene ständische Kommissionen zur Kontrolle konkreter, an der Finanzverwaltung beteiligter Ämter. Die Mitglieder dieser Kontrollorgane verwerteten hier in der Regel ihre früheren bürokratischen Erfahrungen als Steuereinnehmer, Zahlmeister oder andere Beamte.